Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Nichtraucherschutzgesetz NRW
NiSchG NRW§ 1 Grundsätze
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NiSchG%20NRW/1#abs-1 (1) Die in diesem Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen. Die Rauchverbote gelten nicht in Räumlichkeiten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NiSchG%20NRW/1#abs-2 (2) Weitergehende Rauchverbote in anderen Vorschriften oder aufgrund von Befugnissen, die mit dem Eigentum oder dem Besitzrecht verbunden sind, bleiben unberührt.